„Mein Tipp: Ab Mitte Februar Briefwahlunterlagen anfordern oder bis 13. März direkt im Wahlamt abstimmen.“
Ihr Thomas Kreuzer, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag und Stadtrat
Die Kommunalwahlen in Bayern finden am Sonntag, 15. März 2020, statt. Gewählt werden – im sechsjährigen Rhythmus – Landräte, Kreistage, Gemeinderäte, Bürgermeister und z.B. in Kempten Oberbürgermeister und Stadtrat. Wahlberechtigt ist jeder EU-Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis wohnt.
Zum „Häufeln“: 44 Stimmen pro Wähler
Die politische Vertretung der rund 71.000 Einwohner der Stadt Kempten bildet der Stadtrat mit 44 Sitzen unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters. Daher hat jeder Wahlberechtigte 44 Stimmen, von denen er auf dem Wahlschein eine, zwei oder drei Stimmen “gehäufelt” bzw. “kumuliert” einem Stadtratskandidaten geben kann. So kann er z.B. 44 mal eine “1″ vor die Kandidatennamen schreiben – oder aber auch 14 mal eine “3″ und einmal eine “2″ (für den “Mathematiker”: 14 x 3 = 42 plus 2 macht 44).
Auf jeden Fall: Das Kreuz ganz oben
Damit Sie keine Ihrer 44 Stimmen verlieren, kreuzen Sie oben schon zur Sicherheit auf jeden Fall an. Denn das Kreuz und das „Häufeln“ lassen sich bestens kombinieren: Zum einen kreuzt man oben die Partei an, zum zweiten vergibt man z.B. 10 favorisierten Kandidaten je 3 Stimmen. Bei diesem Beispiel gibt man 30 Stimmen direkt sowie die übrigen 14 Stimmen der Partei und stellt so sicher, dass man sich nicht versehentlich verzählt und restliche Stimmen verschenkt hätte.
Und falls Sie keine einzelnen Kandidaten bevorzugen möchten, können Sie schnell und einfach auch nur ein Kreuz oben machen: So hätten Sie Ihre 44 Stimmen auf einmal abgegeben.
Erleichterte Briefwahl bis 13. März
Die Briefwahl wurde wesentlich erleichtert: Früher musste man dazu glaubhaft machen, dass man am Wahltag verhindert ist. Nun aber wird auf die Angabe von Gründen verzichtet, somit ist eine Stimmabgabe per Briefwahl generell für jeden Wahlberechtigten schon vor dem eigentlichen Wahlsonntag möglich.
Zudem ist es möglich, die Stimmzettel gar nicht erst abzuholen oder sich zusenden zu lassen, sondern auch gleich abzustimmen. Dazu reicht das Wahlbenachrichtigungsschreiben, das mit der Post zugestellt wird, der Personalausweis und ein Gang ins Wahlamt: Dort erhält man dann seine Wahlscheine, kann diese persönlich vor Ort ausfüllen und in die bereitstehende Wahlurne einwerfen.
Das Wahlamt finden Sie in der Kronenstraße 8 in der Altstadt:
Auch online ist eine Beantragung der Wahlscheine möglich – mehr dazu erfahren Sie auf der Website des Wahlamts unter www.kempten.de/wahlen-2348.html. Dafür benötigt man die per Post zugesandte Wahlbenachrichtigung.
Diese Wahlbenachrichtigungen werden ab Mitte Februar vom Wahlamt der Stadt Kempten per Post an alle Wahlberechtigten versendet. Ab dann ist bis zum Freitag, den 13. März, ein vorzeitige Briefwahl möglich – wie erläutert entweder per Post oder direkt an der Urne im Wahlamt.
Wahlbenachrichtigung verloren?
Und sollte das Schreiben verloren gehen – keine Sorge: Ist man als Wahlberechtigter in das Wählerverzeichnis eingetragen, kann man auch ohne Wahlbenachrichtigung im Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dem man wohnt. Nur sollte man sich dann ausweisen können.
Wer mehr über das Kommunalwahlrecht in Bayern erfahren möchte, findet es hier: www.gesetze-bayern.de/…