CSU steht geschlossen zur Landwirtschaft

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In einem Brandbrief baten die Vertreter der örtlichen Landwirtschaft den OB und den Stadtrat keine zusätzlichen Flächen zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auszuweisen. Der Bundesgesetzgeber hat bereits in § 35 des Bundesbaugesetzes festgelegt, dass in einem 200 m breiten Korridor entlang von Autobahnen und Hauptverkehrsachsen der Bahn PVAnlagen privilegiert und damit ohne Bauleitplanung der Kommune genehmigt sind.